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Lern- & Förder-Zentrum
 

Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden die Integrationskurse für die Zielgruppe erwachsener Zuwanderer, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.


Folgende Personengruppen haben einen Anspruch  auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs:

 

  • Ausländer, die sich  dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges, aus humanitären Gründen oder eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist nur vorübergehend.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ausreichenden Sprachkenntnissen, mit Berechtigung zur Teilnahme an einem Orientierungskurs

  • Spätaussiedler und ihre Ehegatten

    

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.

    

Der Kurs wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell unterstützt. Für neu zugewanderte Spätaussiedler sowie für Empfänger des Arbeitslosengeldes II ist eine komplette Kostenübernahme auf Antrag möglich. Für alle anderen beträgt der Preis 2,29 € pro Unterrichtsstunde. Auch eine selbstfinanzierte Teilnahme ist selbstverständlich möglich.