Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden die Integrationskurse für die Zielgruppe erwachsener Zuwanderer, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.
Folgende Personengruppen haben einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ausreichenden Sprachkenntnissen, mit Berechtigung zur Teilnahme an einem Orientierungskurs
Spätaussiedler und ihre Ehegatten
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden.
Der Kurs wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziell unterstützt. Für neu zugewanderte Spätaussiedler sowie für Empfänger des Arbeitslosengeldes II ist eine komplette Kostenübernahme auf Antrag möglich. Für alle anderen beträgt der Preis 2,29 € pro Unterrichtsstunde. Auch eine selbstfinanzierte Teilnahme zu 4,58 € ist selbstverständlich möglich.
Eine Kostenbefreiung ist möglich, wenn ein Nachweis erbracht wird über:
Anerkannt werden Nachweise über den Leistungsbezug nach SGB II (Bürgergeld) oder nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt) oder nach SGB III (Arbeitslosengeld) oder eine aktuelle Gehaltsabrechnung/gültiger Arbeitsvertrag, der ein Bruttomonatsentgelt ausweist oder ein Nachweis bzw. eine Entscheidung einer anderen Stelle zur finanziellen Bedürftigkeit (Härtefall), z.B. Wohngeld, Befreiung von den Rundfunkgebühren etc.